Zensus 2022

Statistischen Erhebung der Bevölkerungs- und Wohnungszahlen

Ursprünglich sollte der Zensus im Jahr 2021 durchgeführt werden. Der Zensus wurde aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht als neuer Stichtag der 16. Mai 2022 fest. Das Gesetz ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten. Informationen zum Stand der Vorbereitungen finden Sie unter www.zensus2022.de und Erklärvideos hier.

Fragen und Antworten zum Zensus 2022

Was ist der Zensus und wofür ist er gut?

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Wer führt den Zensus durch?

Die Statistischen Ämter der Länder übernehmen die Durchführung der Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Sie erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen. Deren Hauptaufgabe besteht darin, Erhebungsbeauftragte anzuwerben und die Befragung vor Ort zu koordinieren.

Erhebungsstellen

In der Vorbereitungszeit des Zensus werden in den Kommunen Erhebungsstellen eingerichtet. Die Erhebungsstellen kümmern sich eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten. Sie bilden Erhebungsbezirke und teilen die Erhebungsbeauftragten dort ein. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von den Erhebungsstellen fortlaufend sichergestellt. Zudem liegt die Kontrolle der Erhebungsunterlagen genauso in ihrem Verantwortungsbereich wie die Kontaktaufnahme mit säumigen auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern, sodass am Ende die Erhebungsunterlagen vollständig an das Landesamt übermittelt werden können.

Wer wird befragt?

Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützt sich der Zensus auch im Jahr 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister. In erster Linie liefern die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten. Um die Qualität der Datenbasis zu verbessern, wird in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt.Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen. Deshalb wird bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen, wie z.B. in Studierendenwohnheimen, eine Vollerhebung durchgeführt. In Gemeinschaftsunterkünften wie Pflegeheime oder Krankenhäusern ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.

Was sind Zensus-Erhebungsbeauftragte?

Zensus-Erhebungsbeauftragte sind Interviewerinnen und Interviewer, die einen durch Gesetze geregelten öffentlichen Auftrag zur Durchführung der Zensus-Befragungen haben. Ihre Tätigkeit dient dem Allgemeinwohl und verfolgt keine kommerzielle Absicht.

Welche Aufgaben haben Zensus-Erhebungsbeauftragte?

Als ehrenamtliche Zensus-Erhebungsbeauftragte bzw. ehrenamtlicher Zensus-Erhebungsbeauftragter sind Sie für die Durchführung der Befragung in dem Ihnen zugeteilten Erhebungsbezirk (etwa 100-150 zu befragende Personen) verantwortlich. Sie werden von uns für Ihre Aufgaben geschult und können dann selbständig Ihre Aufgaben erledigen: Sie führen eine Begehung der zugeteilten Anschriften vor Ort durch und kündigen den jeweiligen Befragungstermin an. Anschließend führen Sie eine erste kurze Befragung zum angekündigten Termin durch, um die Existenz der dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger festzustellen und ihnen die Zugangsdaten für einen Onlinefragebogen zu übergeben. Diesen füllen die zu befragenden Personen eigenständig online aus. Falls der/die auskunftspflichtige Bürgerin/Bürger keinen Internetzugang hat, führen Sie die Befragung vor Ort mit Hilfe eines Papierfragebogens durch. Die zu befragenden Personen sind per Gesetz zur Auskunft bei der Datenerhebung verpflichtet.

Was erwarten wir von Ihnen?

Als Zensus-Erhebungsbeauftragte/-Erhebungsbeauftragter sollten Sie kommunikativ und zuverlässig sein, Spaß an der Arbeit mit Menschen haben und verantwortungsvoll mit vertraulichen Daten umgehen. Daneben sollten Sie über eine strukturierte und organisierte Arbeitsweise verfügen, telefonisch und per E-Mail erreichbar sowie mindestens 18 Jahre alt sein und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Voraussetzung für die Tätigkeit als Zensus-Erhebungsbeauftragte/-Erhebungsbeauftragter ist darüber hinaus die Teilnahme an einer Schulung Anfang 2022. Sowie das Vorlegen eines polizeilichen Führungszeugnisses.

Wann findet die Erhebung des Zensus 2022 statt?

Die Befragungen finden im Zeitraum vom 16. Mai bis Ende Juli 2022 statt. Bei der zeitlichen Gestaltung der Erhebung während dieses Zeitraums sind Sie flexibel (z. B. nach Feierabend oder am Wochenende). Ihr Engagement als Erhebungsbeauftragte bzw. Erhebungsbeauftragter ist ehrenamtlich. Sie erhalten daher eine Aufwandsentschädigung.

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