Städtebauliche Rahmenplanung Roßfeld
Der Ortskern von Roßfeld ist in weiten Teilen unbeplant. Baurechtliche Beurteilungen finden in diesen Gebieten nach § 34 BauGB statt. Bauvorhaben sind demnach nur nach der Eigenart der näheren Umgebung zulässig. Was jedoch die Eigenart der näheren Umgebung baulich ausmacht, ist häufig für die Bauherren nicht klar. Mithilfe einer Ende 2021 bis Ende 2023 erarbeiteten städtebaulichen Rahmenplanung wurde mit breiter Bürgerbeteiligung diese Prinzipien der Innenentwicklung herausgearbeitet, die für die Bauwilligen und die Baurechtsbehörde als Orientierung dienen.
Ferner wurden ein generelles städtebauliches Leitbild erarbeitet und mit drei Testentwürfe untersucht, wie eine Umgestaltung der Haller Straße, die Ausbildung einer Grünverbindung und die Umsetzbarkeit eines weiteren Baugebiets aussehen könnte.
Rahmenplanung Roßfeld (12,9 MB)