Vergabe der Wohnbauplätze für Selbstnutzer

Bauplatzvormerkungen

Vormerkungsbeginn:

  • Hinweis im Stadtblatt und auf der Homepage der Stadt Crailsheim zum Vormerkungsbeginn.
  • Ausgefülltes Antragsformular und Datenschutzerklärung senden Sie bitte an:

Stadtverwaltung Crailsheim
Marktplatz 1
74564 Crailsheim
oder 
liegenschaften@crailsheim.de

Die Reihenfolge der Vergabeliste richtet sich ausschließlich nach zeitlichem Eingang der Vormerkung.

  • Der vorgemerkte Interessent muss selbst den Bauplatz erwerben und bebauen, eine Weitergabe des Listenplatzes an einen Dritten ist nicht möglich.
  • Die Platzierung auf der Vormerkliste kann beim Sachgebiet Liegenschaften +49 7951 403-1145 oder liegenschaften@crailsheim.de erfragt werden.
  • Eine Vormerkung ist für maximal zwei Baugebiete möglich.

Vergabe der Plätze

  • Vergabe einzelner Bauplätze beginnt nach der Festlegung des Verkaufspreises durch den Gemeinderat.
  • Vorgemerkte Interessenten werden entsprechend dem zeitlichen Eingang ihrer Vormerkung zu einem Reservierungsgespräch für einen Bauplatz eingeladen.
  • Termin muss durch den Interessenten innerhalb von 30 Tagen ab Versand der Einladung bestätigt oder abgesagt werden.
  • Bei keiner Rückmeldung, wird der Interessent von allen Vormerklisten gestrichen.

Reservierung des Bauplatzes

  • Reservierung eines konkreten Bauplatzes erfolgt beim Reservierungstermin.
  • Die Reservierungsdauer beträgt einen Monat und kann ggf. nochmals verlängert werden. In diesem Zeitraum sollte der Interessent die Planung mit seinem Bauträger und die Finanzierung mit seiner Bank abstimmen.
  • Nach verbindlicher Kaufzusage des Interessenten erhält dieser nach Vorlage folgender Nachweise einen Kaufvertragsentwurf:
    • Finanzierungsnachweis
    • Aktueller Kindergeldnachweis (nur erforderlich, wenn eine städtische Wohnbauförderung für Familien beantragt wird)
  • Sollte das Baugrundstück noch nicht erschlossen, vollständig vermessen oder im Grundbuch der Stadt Crailsheim sein, bleibt das Grundstück für den Interessenten reserviert bis eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags möglich ist.

Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags

Mit dem Kaufvertragsentwurf erhält der Käufer eine Einladung für einen Notartermin zur Beurkundung des Kaufvertrags.

Nachdem der Kaufvertrag beurkundet wurde, ist es für den Käufer möglich:

  • Eine Grundschuld zu bestellen
  • Mit dem Bau zu beginnen, soweit eine Baugenehmigung bereits erteilt wurde

Vertragliche Verpflichtungen des Bauplatzkäufers

Ab Beurkundung des Kaufvertrags beginnen folgende Fristen:

  • Baubeginn innerhalb eines Jahres (Baubeginn muss mit einem Bild der Bodenplatte nachgewiesen werden)
  • Fertigstellung und Bezug innerhalb von 2,5 Jahren (muss durch Ummeldung im Einwohnermeldeamt nachgewiesen werden) 
  • Selbstnutzungsverpflichtung 4 Jahre (Wohnhaus muss für 4 Jahre vom Käufer selbst bewohnt werden)