Leistungen

Erzieherischer Jugendschutz - HaLT

Initiative zur Prävention und Frühintervention bei Alkoholmissbrauch von jungen Menschen (erzieherischer Jugendschutz)

Schaffung eines öffentlichen Bewusstseins für Gefahren durch Alkohol bei jungen Menschen.

"Wir schauen nicht weg und machen mit!"
"Wir alle können viel dafür tun, dass unsere Kinder einen ungefährlichen Umgang mit Alkohol erlernen!"

Achten Sie darauf und seien Sie Vorbild:

  • Kein Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren;
  • Kein Verkauf von Alkopops und hochprozentigem Alkohol an unter 18-jährige;

Halt sagen - Halt geben:

  • Schauen sie nicht weg wenn Kinder und Jugendliche sich betrinken, sprechen Sie betrunkene Jugendliche an und sorgen Sie für ihren sicheren Heimweg;
  • Nehmen Sie, bei übermäßigem Alkoholkonsum/Alkoholvergiftung Ihrer Kinder, die Hilfsangebote der Jugend-Sucht-Beratungsstelle wahr.

Zuständige Stelle

Landratsamt Schwäbisch Hall
Jugendamt
Jugend-Sucht-Beratungsstelle
Tel. 0791/856573-0

Leistungsdetails

Erforderliche Unterlagen

Beim Suchtbeauftragten des Landkreises erhalten Sie Unterlagen zur Aktion HaLT.


Die Informationsmaterialien bestehen aus
  • Faltblatt Alkopops für Eltern und Multiplikatoren in Vereinen, zur Information und Aufklärung über alkoholische Getränke
  • Erklärung zur Durchführung von Festen, Feiern und Parties, für Veranstalter wie Vereine, Initiativen etc.. Die Erklärung ist Bestandteil der Festbewilligung und wird ausgehängt
  • Rote Karte für Jugendliche, welche aufgrund ihres Alters keinen Alkohol erhalten. Diese Karte soll verhindern, dass VerkäuferInnen in Erklärungsnöte kommen, bzw. die Jugendlichen entsprechend informiert werden
  • HaLT-Aushang zum Aushängen bei den einzelnen Veranstaltern
  • Informationen zum Frühinterventionskurs "A"lkohol

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Landratsamt Schwäbisch Hall. Stand: 11.01.2010