Leistungen

Früh- und Kurzintervention

Früh-/Kurzinterventionen für junge Menschen mit Auffälligkeiten durch Suchtmittelkonsum:
Jugendliche Alkoholkonsumenten und Konsumenten von sogenannten Partydrogen und Cannabis, definieren sich in der Regel nicht als Suchtgefährdete oder gar Abhängige, solange keine schwerwiegenden Folgeprobleme aufgetreten sind.
Andererseits stehen Kontaktpersonen von Jugendlichen (Eltern, Schulen, Vereine, Jugendamt) immer wieder vor der Frage, wie sie angemessen und effektiv bei einem beobachteten, riskanten Konsumverhalten von legalen oder illegalen Rauschmitteln reagieren und intervenieren können.

Aufbauend auf dem Bundesmodellprojekt "FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten" begegnet der Landkreis Schwäbisch Hall mit dem Frühinterventionskonzept der aktuellen Entwicklung des Suchtmittelmissbrauchs bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 27 Jahren.
Das Angebot soll jugendgemäß, frühzeitig, kurz und gezielt (und möglichst freiwillig) die Motivation fördern, sich mit dem eigenen Konsumverhalten auseinander zu setzen und die Bereitschaft zur Veränderung zu entwickeln.

Wir bieten zwei Kursgruppen an:

  • Kurs A lkohol: für alkoholauffällige junge Menschen

  • Dieses Angebot eignet sich im Rahmen der Aktion "HaLT - Hart am Limit" besonders für Kinder und Jugendliche, die wegen exzessivem Alkoholkonsum oder Alkoholvergiftung aufgefallen sind bzw. ins Krankenhaus eingeliefert wurden.
  • Kurs B etäubungsmittel: für junge Menschen, die mit illegalen Drogen auffällig geworden sind.

Zuständige Stelle

Landratsamt Schwäbisch Hall
Jugendamt
Jugend-Sucht-Beratung
Tel. 0791/856573-0

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Konzeption und Anmeldeflyer zu den jeweiligen Kursen sind bei der Jugend-Sucht-Beratungsstelle in Schwäbisch Hall erhältlich.

Fristen


Kurs A und Kurs B: sechsmal 2 Stunden

In der Jugend-Sucht-Beratung Schwäbisch Hall oder Crailsheim.

Die Kurse werden von einem Einführungs- und einem Abschlussgespräch beim zuständigen Suchttherapeuten umrahmt.

Bearbeitungsdauer


Kurs A und Kurs B: sechsmal 2 Stunden

In der Jugend-Sucht-Beratung Schwäbisch Hall oder Crailsheim.

Die Kurse werden von einem Einführungs- und einem Abschlussgespräch beim zuständigen Suchttherapeuten umrahmt.

Hinweise

Inhalte der Kurse und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Jugend-Sucht-Beratung.

Rechtsgrundlage

Die Kurse können sowohl als staatsanwaltliche Maßnahmen im Rahmen der §§153 StPO und §45 Abs.2 JGG als auch als richterliche Weisungen durchgeführt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Landratsamt Schwäbisch Hall. Stand: 11.01.2010