Tuberkulose
Die Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die bei der Mehrzahl der Erkrankten als Lungentuberkulose auftritt, aber grundsätzlich, vor allem bei geschwächter Abwehrlage, jedes Organ befallen kann. Dementsprechend vielgestaltig präsentiert sich diese Erkrankung und ist, auch aufgrund der häufig fehlenden charakteristischen Krankheitszeichen, oft nicht leicht zu diagnostizieren. Die sehr unterschiedlich klinischen Verläufe der Tuberkulose machen hier eine genaue Beschreibung der verschiedenen Krankheitsbilder mit Angaben über deren Entstehung und Entwicklung erforderlich.
Für die Tuberkulose besteht Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionkrankheiten beim Menschen.
Ärzte sind nach § 6 Abs.1 IfSG zur Meldung verpflichtet, wenn sie eine Erkrankung oder den Tod an behandlungsbedürftiger Tuberkulose feststellen.
Mikrobiologische Laboratorien sind nach § 7 Abs. 1 IfSG zur Meldung der Nachweise von Krankheitserregern verpflichtet, soweit diese auf eine akute Infektion hinweisen.
Pathologen sind nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 IfSG zur Meldung verpflichtet, wenn ein Befund erhoben wird, der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf das Vorliegen einer Tuberkulose-Erkrankung oder einer Infektion mit Tuberkulosebakterien schließen lässt.
Bei der Bekämpfung der Tuberkulose in Deutschland kommt dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) eine wichtige Rolle zu, auch wenn Diagnosen und Behandlung in den Händen von Pneumologen, Krankenhausärzten und der niedergelassenen Ärzte liegen. Das neue Meldewesen stärkt die Rolle des Gesundheitsamtes als Partner des Patienten und der behandelnden Ärzte, die in dieser Funktion den gemeldeten Erkrankten über die gesamte Zeit von der ersten Meldung bis zum Abschluss der Behandlung begleiten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Aufgabenschwerpunkte der Tuberkulosebekämpfung beim Gesundheitsamt:
- Informationen von neuerkrankten Personen und deren Familien über die Erkrankung sowie die Art und Dauer der Behandlung, Beratung und Unterstützung bei sozialmedizinischen Fragen und Problemen.
- Veranlassung notwendiger Umgebungsuntersuchungen zum Ausschluss weiterer Tuberkuloseerkrankungen oder sogenannter "stummer" Bakterienausscheider in der Umgebung eines Patienten mit Tuberkulose
- Erfassung und statistische Aufarbeitung der regionalen Erkrankungsfälle. Die verschlüsselten Daten werden nach dem Infektionsschutzgesetz in ein bundes- und europaweites Meldenetz zur Überwachung des Infektionsgeschehens eingespeist.
Hinweise
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit der Tuberkulose, also die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Auftreten der ersten Symptome, kann Wochen bis viele Monate dauern. Erfahrungen zeigen jedoch, dass nur ein Teil der Infizierten tatsächlich an Tuberkulose erkranken (bei sonst gesunden Erwachsenen 5-10%). Man muss also zwischen Infizierten und Erkrankten unterscheiden. Das Erkrankungsrisiko ist in den ersten beiden Jahren nach der Infektion am höchsten. Erkrankungen können aber auch wesentlich früher auftreten.