Amtsärztlicher Dienst

Der Amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen und Gutachten im öffentlichen Interesse durch.Die Zuständigkeit ist durch Gesetze und Rechtsverordnungen gegeben (örtliche Zuständigkeit). Amtsärztliche Zeugnisse werden unparteiisch, objektiv und neutral erstellt.

Freigabevermerk

GA_cr 17.01.2007