Datenschutz für Bewerber

Datenschutzerklärung

Informationspflichten gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Der Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer persönlichen Daten bei der Nutzung unserer Webseiten ist uns wichtig. Daher halten wir uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 a) DSGVO ist:
Stadtverwaltung Crailsheim
Marktplatz 1
74564 Crailsheim
+49 7951 403-0
info@crailsheim.de
www.crailsheim.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:
datenschutz@crailsheim.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Stadt Crailsheim ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG), dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Haushaltsrecht (HR). Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-, Beschäftigten-, Praktikanten- oder Ausbildungsverhältnisses ist § 15 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) i. V. m. §§ 83 bis 85 Landesbeamtengesetz (LBG).

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen, sowie die Personalvertretungen.

5. Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten/Bewerbungsunterlagen werden zwölf Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu. Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO), dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW), Lautenschlagerstraße 20 in 70173 Stuttgart zu.

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens / der Stelle / der Ausbildung zur Folge haben. Für die Stadt Crailsheim ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.