Kommunale Wärmeplanung
Seit der Novellierung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg sind die großen Kreisstädte verpflichtet den Regierungspräsidien bis zum 31. Dezember 2023 einen Wärmeplan vorzulegen. Zusätzlich müssen fünf Maßnahmen aus dem Plan benannt werden, mit deren Umsetzung bis 2028 begonnen werden soll. Eine Aktualisierung des Plans muss alle sieben Jahre erfolgen.
Der vorliegende kommunale Wärmeplan für Crailsheim offenbart eine klare Analyse und eine ehrgeizige Vision für die Zukunft der Wärmeversorgung in der Stadt bis ins Jahr 2024. Basierend auf umfassenden Untersuchungen präsentiert der Plan eine detaillierte Bestandsanalyse, eine Potenzialbewertung und ein Zielszenario. Durch den Beschluss ändert sich für Bürgerinnen und Bürger zunächst nichts, die Finanzierung der Projekte wie Wärmenetze liegt zunächst bei den Stadtwerken.