Interkommunaler Gutachterausschuss "Altkreis Crailsheim"

Der interkommunale Gutachterausschuss „Altkreis Crailsheim“ besteht für die Städte und Gemeinden Blaufelden, Crailsheim, Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn, Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg, Stimpfach und Wallhausen. Der Gutachterausschuss setzt sich derzeit aus 48 Mitgliedern zusammen, die aus allen Mitgliedsgemeinden und der Oberfinanzdirektion Schwäbisch Hall-Crailsheim bestellt sind.

Die gemeinsame Geschäftsstelle befindet sich bei der Stadtverwaltung Crailsheim im Ressort Stadtentwicklung.

Grundstücksbewertung

Die Feststellung des Verkehrswertes (Marktwertes) von bebauten oder unbebauten Grundstücken kann bei Veräußerungsabsicht, Erbauseinandersetzung oder aus anderen Gründen erforderlich sein. Auf Antrag führt die bei der Stadtverwaltung Crailsheim eingerichtete Geschäftsstelle des interkommunalen Gutachterausschusses „Altkreis Crailsheim“ kostenpflichtige Verkehrswertermittlungen durch, die durch den unabhängigen Gutachterausschuss geprüft und beschlossen werden. Auch freie Sachverständige können mit der Verkehrswertermittlung beauftragt werden.

Das Gutachten wird in Schriftform erstellt. Eine Abschrift des Gutachtens wird dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn andere Personen oder Behörden den Antrag auf Wertermittlung gestellt haben. Es hat keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.

Bei der Ermittlung des Verkehrswerts nach Baugesetzbuch (BauGB) werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:

  • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, der sog. Wertermittlungsstichtag;
  • die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand sowie beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht);
  • die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks (Grundstücksgröße und -gestalt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung);
  • Lage des Grundstücks.

Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach dem im Gutachten ermittelten Verkehrswert.

Kaufpreissammlung

Die Kaufpreissammlung erhält die Ergebnisse der Auswertung von Grundstückskauf- und Grundstückstauschverträgen sowie von anderen Vorgängen der Eigentumsübertragung und stellt die Grundlage für die Tätigkeit des Gutachterausschusses dar. Die Urkunden über die Verträge und sonstigen Eigentumsübertragungen müssen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses von den beurkundenden Stellen, vor allem von Notaren, zur Verfügung gestellt werden.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind nur möglich, wenn der Empfänger der Daten ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft macht. Der kostenpflichtige Antrag kann schriftlich (formlos) oder mündlich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gerichtet werden.

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte für Bauland werden am Jahresende für das vorausgegangene Jahr ermitteln. Die Bodenrichtwerte werden ortsüblich bekannt gemacht und können online über das BürgerGIS eingesehen werden (Stand: 01.01.2023).

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für ein Gebiet, in dem im Wesentlichen dieselben Wert bestimmenden Merkmale vorliegen. Auf Antrag erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eine schriftliche und kostenpflichtige Auskunft über den zu einem bestimmten Stichtag gültigen Bodenrichtwert einer Richtwertzone.

Die Bodenrichtwerte können zusätzlich auch über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg abgerufen werden.

Kontakt

Leiter der Geschäftsstelle
Herr Stefan Markus

gutachterausschuss@crailsheim.de

Vorsitzender des Gutachterausschusses
Herr Norbert Präger
norbert.praeger@crailsheim.de

Geschäftsstelle Verwaltung
Frau Celina Steffi
+49 7951 403-1183
celina.steffi@crailsheim.de

Geschäftsstelle Verwaltung
Herr Daniel Walch
+49 7951 403-1304
daniel.walch@crailsheim.de

Downloads

Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Crailsheim (48 KB)
Formular "Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens" (393 KB)
Gebührensatzung der Stadt Crailsheim mit Anlage (24 KB)