Soziales & Gesellschaft

Schuldnerberatung

Landratsamt Schwäbisch Hall

Beschreibung

Die Schuldnerberatung des Landratsamtes arbeitet nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. Ziel der Zusammenarbeit von Schuldner und Behörde ist der Erhalt bzw. die Wiedererlangung wirtschaftlicher Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit. Dazu gehören die Sicherstellung des Lebensunterhaltes, Entschuldung und Unterstützung bei Verhandlungen mit Gläubigern, Vermietern, Behörden und Arbeitgebern. Zur konkreten Unterstützung der Beratungsstelle gehört die Erstellung einer Übersicht der finanziellen Situation und Bewertung der Schuldensituation. Außerdem Hilfe bei der Nutzung möglicher persönlicher Ressourcen, Unterstützung bei der Sicherstellung der Grundexistenz und die Vermittlung zu weiterführenden Hilfen wie etwa der Lebensberatung oder der Suchtberatung. Außerdem unterstützt die Beratungsstelle bei Vollstreckung und Verbraucherinsolvenz.

Das Angebot der Schuldnerberatung richtet sich an Bewohner des Landkreises, deren wirtschaftliche Selbstständigkeit durch Schulden gefährdet ist. Die Beratung erfolgt abhängig von der wirtschaftlichen Situation.

Menschen, deren Einkünfte deutlich über dem sozialhilferechtlichen Bedarf liegen, sowie Selbstständige und Schuldner mit fremdgenutztem Wohneigentum werden nicht beraten.

Der Erstkontakt erfolgt über die Schuldnerberatung. Zur aktiven Mithilfe ist der Schuldner verpflichtet, die aktuelle Schulden- und Einkommenssituation komplett offenzulegen. Hierzu wird nach dem Erstkontakt ein entsprechendes Formular zugeschickt, das ausgefüllt und zurückgesendet werden muss.

Bei drohender Energiesperre, Zwangsräumung oder Kontopfändung ist in der Außenstelle Crailsheim jeden Mittwoch zwischen 9.30 und 11 Uhr eine "Notfallsprechzeit für Jedermann" eingerichtet.

Anschrift

Schuldnerberatung, Landratsamt Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall

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