Fischteich
Hier erhalten Sie Informationen zu Fischteichen und Weihern.
Im weiteren wird der Verfahrensablauf zum Genehmigungsverfahren und die benötigten Antragsunterlagen für die nachfolgenden Maßnahmen beschrieben.
Wassernutzungen für Teiche oder Weiher durch:
- Aufstauen eines Gewässers
- Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
- Einleiten von Wasser in oberirdische Gewässer
Zuständige Stelle
Bau- und Umweltamt, Fachbereich 33.3
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Zum Bau und Betrieb von Fischteichen und Weihern ist eine Prüfung nach Bau, Wasser- und Naturschutzrecht erforderlich.
Verfahrensablauf
Eine frühzeitige Beteiligung des Bau- und Umweltamtes zur technischen und fachlichen Beratung wird angeregt.
Die bau- und wasserrechtliche Zulassung ist formlos beim Landratsamt zu beantragen.
Fristen
Ist vom Einzelfall abhängig. In der Regel ist eine amtliche Bekanntmachung und öffentliche Auslegung des Antrags mit zugehörigen Planunterlagen Bestandteil des Verfahrens (Dauer acht bis zwölf Wochen).
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind entsprechend aussagekräftige Unterlagen beizufügen:
- Erläuterungsbericht
- Übersichtslageplan
- Lageplan
- Längs- und Querschnitte
- Bauzeichnungen
Bitte stimmen Sie den Umfang und die Anzahl der Unterlagen mit dem Landratsamt ab.
Kosten
Nach Zeitaufwand entsprechend der Gebührenordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall.
Bearbeitungsdauer
Ist vom Einzelfall abhängig. In der Regel ist eine amtliche Bekanntmachung und öffentliche Auslegung des Antrags mit zugehörigen Planunterlagen Bestandteil des Verfahrens (Dauer acht bis zwölf Wochen).
Rechtsgrundlage
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
Naturschutzgesetz (NatSchG)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben vom Landratsamt Schwäbisch Hall. Stand 09.02.2007