Unechte Teilortswahl
Oberbürgermeister widerspricht Gemeinderatsbeschluss
Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer hat heute fristgerecht Widerspruch gegen den Beschluss des Gemeinderats zur Neuberechnung der Sitzverteilung im Gemeinderat und in den Ortschaftsräten eingelegt. Dieser Schritt war notwendig geworden, nachdem das Gremium mit knapper Mehrheit eine Änderung des bisherigen Wahlsystems zur Unechten Teilortswahl abgelehnt hatte. Eine Sondersitzung ist nun für den 31. Mai 2023 angesetzt.
„Die ablehnende Haltung des Gemeinderats ist fahrlässig und verantwortungslos. Wir müssen die Rechtssicherheit bei der kommenden Kommunalwahl gewährleisten und mögliche Wahlanfechtungen vermeiden. Eine nicht rechtssichere Sitzverteilung würde das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgerschaft und Gemeinderat beschädigen,“ fasst es Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer zusammen.
Gemäß § 43 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) hat der Bürgermeister eine Woche Zeit, um Widerspruch gegen Beschlüsse des Gemeinderats einzulegen, wenn er sie für gesetzwidrig oder nachteilig für die Gemeinde hält. Angesichts des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs zur Ungültigkeit der Kommunalwahl in Tauberbischofsheim betrachtet Grimmer die ablehnende Haltung des Gemeinderats schädlich für die Kommune. In einer ausführlichen Sitzungsvorlage hatte die Verwaltung dargelegt, warum nach der erfolgreichen Wahlanfechtung in Tauberbischofsheim Handlungsbedarf bei der Sitzverteilung in Crailsheim besteht. Die Überprüfung wurde auch auf Empfehlung des Städtetags Baden-Württemberg durchgeführt, da es erhebliche Unter- und Überrepräsentationen gibt, die nicht allein mit örtlichen Verhältnissen erklärt werden können.
Potentielle Schädigung des Vertrauens
Grimmer sieht mehrere Nachteile durch die Ablehnung des Beschlussvorschlags. Er betont die erheblichen Zweifel an der Rechtssicherheit bei der kommenden Kommunalwahl und warnt vor möglichen Wahlanfechtungen. Eine erfolgreiche Anfechtung hätte negative Auswirkungen auf den Geschäftsgang der Verwaltung und könnte zu Verwerfungen in der Stadtentwicklung führen. Zudem wäre eine Wiederholung der Kommunalwahl mit hohem Koordinationsaufwand und vermeidbaren Kosten verbunden. Der Oberbürgermeister sieht auch eine potenzielle Beschädigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bürgerschaft und Gemeinderat, falls trotz besserem Wissen eine nicht rechtssichere Sitzverteilung beibehalten wird. Er stellt klar, dass das Ziel der Verwaltung und des Gemeinderats darin bestehen müsste, eine rechtskonforme Sitzverteilung zu gewährleisten, um die Kommunalwahl auch bei Anfechtungen zu bestehen.
Endgültige Entscheidung in Sondersitzung
Die Überprüfung der Sitzverteilung, insbesondere im Kontext der Unechten Teilortswahl, wird in den kommenden Wochen ein wichtiges Thema sein. Grimmer unterstreicht die Bedeutung dieser Überprüfung und setzt sich für eine faire und demokratische Sitzverteilung in Crailsheim ein. Der von der Verwaltung eingebrachte Beschlussvorschlag beinhaltete die Zusammenlegung einiger Wohnbezirke, die Festlegung einer Sitzzahl von 40 im Gemeinderat und die Beibehaltung aller Ortschaftsräte, jedoch ohne Unechte Teilortswahl in einigen Teilorten. Die Neufassung der Hauptsatzung war ebenfalls Teil des Vorschlags.
Die endgültige Entscheidung über die Sitzverteilung und die Umsetzung der Änderungen steht somit noch aus und wird in der kommenden Sondersitzung des Gemeinderats am Mittwoch, 31. Mai, ab 18.00 Uhr im Crailsheimer Ratssaal erneut diskutiert.