Hangar-Areal

Crailsheim reagiert auf Sicherheitsbedenken an Teich

Ein Teich ist trockengelegt und teilweise von einem Bauzaun umgeben. Im Hintergrund sind Wohngebäude zus ehen.
Der Teich ist mittlerweile trockengelegt. Im Hintergrund ist die nahe gelegene Burgbergsiedlung zu sehen.

Aufgrund wiederholter Sicherheitsbedenken hat die Stadtverwaltung Crailsheim kürzlich beschlossen, den Fischteich auf dem Hangar-Areal stillzulegen. Besorgte Anwohnerinnen und Anwohner hatten Angst, dass möglicherweise Kinder in dem künstlich angelegten Teich zu Schaden kommen, schlimmstenfalls ertrinken, könnten. Die Verwaltung hatte zwei Optionen: einen stabilen, hohen Zaun um den Teich zu errichten oder die gesamte Anlage zu entfernen. Letztendlich wurde die Entfernung gewählt, da die Stadt in einer Haftungspflicht steht und vor allem mögliche Unfallrisiken für Menschen vermeiden möchte. Der steinerne Fisch, der den Teich zierte, erhält einen neuen Platz.

Der Teich am Hangar wurde seit langem nicht mehr wirklich genutzt. Anfangs war es ein Löschwasserreservoir, dann wurden dort Fische ausgesetzt. Nachdem der Teich über keinerlei Frischwassereinspeisung verfügt hat, wodurch dieser gerade im Sommer regelmäßig umgekippt ist oder zumindest drohte, umzukippen, – wie der Voreigentümer des Areals bestätigte – hat sich die Stadtverwaltung dazu entschieden, den Teich zu entfernen. Der Fischereiverein hat zuvor alle Tiere, die in der Anlage lebten, umgesiedelt. Der große steinerne Fisch, der in der Mitte des Teichs stand, wird wieder auf dem Modelbootsee in der Jagstaue installiert, wenn die dortigen Wartungsarbeiten abgeschlossen sind.

Die Stadt steht in einer Haftungspflicht, an deren Spitze der Bürgermeister persönlich dafür geradesteht, dass sichergestellt ist, dass keinerlei Unfallgefahr ausgeht. In anderen Fällen wurden Kommunen bereits erfolgreich verklagt, die ihrer Sicherungspflicht nicht nachgekommen sind. Ein prominentes Beispiel: Im Jahr 2016 ertranken in einem Teich im hessischen Neukirchen drei Kinder. Im Februar dieses Jahrs wurde der damalige Bürgermeister in zweiter Instanz schuldig gesprochen. Das Urteil lautete „Fahrlässige Tötung durch Unterlassung“.
 

(Erstellt am 02. Juni 2023)