Kita-Gebühren

Berechnungsgrundlage für Beiträge erneut geändert

Die Kindergartengebühren werden ab Frühjahr 2023 wieder nach dem alten System erhoben.

Was der Gemeinderat erst im April dieses Jahres auf Antrag der AWV beschlossen hat, wurde in der jüngsten Sitzung wieder rückgängig gemacht: Voraussichtlich ab März 2023 soll wieder die Geschwisterkindregelung bis 18 Jahren als Berechungsgrundlage für die Elternbeiträge gelten. Das dritte beitragsfreie Jahr entfällt.

Zurück auf Los: Was im Monopoly als Strafe gilt, dürfte nach dem jüngsten Beschluss des Gemeinderates ebenfalls für Diskussionen sorgen. Es geht um die Kita-Gebühren und den Antrag der CDU-Fraktion, als Grundlage hierfür wieder die Geschwisterkindregelung bis 18 Jahre heranzuziehen und die Beitragsfreiheit im dritten Kindergartenjahr zu streichen. Was erst im April dieses Jahres genau andersherum beschlossen worden war, und zwar die Geschwisterkindregelung nur bis 7 Jahre gelten zu lassen und dafür das dritte Jahr kostenlos anzubieten, wurde nun also nach dem Beschluss im Gemeinderat wieder geändert. Mehrheitlich zwar, aber nicht ohne Diskussionen und Bedenken.

Ab März 2023
„Im Hauptausschuss wurde mehrheitlich empfohlen, zur früheren Berechnungsgrundlage zurückzukehren. Eine Umsetzung könnte im zweiten Kita-Halbjahr erfolgen“, fasste Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer die Ergebnisse aus dem Ausschuss zusammen und ergänzte: "Wir wären damit wieder da, wo wir angefangen haben. Die Neufassung kam auf einen Antrag der AWV-Fraktion zustande, auf dessen Grundlage wir verschiedene Varianten geprüft und Sie als Gemeinderat im Frühjahr entschieden haben." Margit Fuchs, Leiterin Ressort Bildung & Wirtschaft, ergänzte: „Der Start dieses neuen, alten Modells wäre ab März, frühestens ab Februar 2023 denkbar.“ In verschiedenen Rechenbeispielen verdeutlichte die Verwaltung, dass manche Familien höhere, andere niedrigere und wieder andere ähnlich hohe Beiträge zahlen müssten, würde das Beitragsmodell für die Elternbeiträge nun erneut angepasst. Da allerdings das Bundeministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung entworfen hat und ab August 2023 möglicherweise eine Staffelung der Elternbeiträge nach Einkommen eingeführt werden könnte, plädierte die Stadtverwaltung in ihrem Beschlussvorschlag bis dahin auf die Beibehaltung der im April getroffenen Regelung.

Geschwister bis 18 Jahre
„Die CDU wünscht sich eine Nachjustierung, sodass die Geschwisterkinder wieder bis 18 Jahren miteinberechnet werden. Das dritte beitragsfreie Jahr ist schön, aber nicht zwingend“, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Lehnert bereits im Hauptausschuss, und Stadtrat Gernot Mitsch als SPD-Fraktionsvorsitzender pflichtete ihm bei: „Kinder sind das Wichtigste und das muss uns etwas wert sein.“ Klaus Wüst, stellvertretender AWV-Fraktionsvorsitzender, kündigte eine leichte Tendenz seiner Fraktion zum CDU-Antrag an. „Die aktuelle Regelung ist ungerecht. Mehr Gebühren für mehr Leistung, das ist in Ordnung. Aber nicht, dass man mehr zahlt, nur weil man mehr Kinder hat. Ich denke aber, wir sollten das Bundesgesetzgebungsverfahren abwarten“, so Wüst.

Regelungen beim Ausgleichsstock
Oberbürgermeister Grimmer wies darauf hin, dass die Verwaltung nicht das dritte beitragsfreie Jahr und die Geschwisterkindregelung bis 18 Jahren parallel laufen lassen dürfe, da man ansonsten aus dem Ausgleichsstock falle. „Da müsste ich dann einschreiten und widersprechen“, sagt Grimmer. Anna-Larissa Baranowski, Ressortleiterin Finanzen, ergänzte: „Grundsätzlich ist es so, dass wir keine Leistungen aus dem Ausgleichsstock bekommen, wenn wir nicht alle Möglichkeiten zur Einnahmengenerierung ausnutzen. Dann wäre auch kein Cent an Krediten im Haushalt möglich.“
„Das würde ich aber doch gerne noch genauer beleuchtet haben. Wir werden einen Antrag auf Vertagung stellen und darauf, rechtlich vom Regierungspräsidium prüfen zu lassen, ob wir wirklich keine Mittel mehr vom Ausgleichsstock bekommen, wenn wir die Geschwisterkindregelung bis 18 Jahren und zusätzlich das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr einführen würden“, sagte Grünen-Fraktionsvorsitzender Sebastian Karg in der Gemeinderatssitzung. Der Vertagungsantrag wurde jedoch vom Gremium mehrheitlich abgelehnt, die Stellungnahme des Regierungspräsidiums von der Verwaltung unabhängig davon zugesagt.

Familien entlasten
„Wir sollten den Familien nicht noch mehr in die Taschen greifen und deshalb folgen wir dem CDU-Antrag, zumindest bis es möglicherweise 2023 bundesweit nochmal neu geregelt wird“, sagte Helga Hartleitner, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende. Und so wurde der Antrag der CDU, die Geschwisterkindregelung wieder auf 18 Jahre anzuheben und das dritte Jahr nicht beitragsfrei anzubieten, mit großer Mehrheit beschlossen.

(Erstellt am 26. Oktober 2022)