Kitas

Einteilungskriterien für Kindergartenplätze aktualisiert

 Kinder, die beispielsweise auf dem Kreuzberg wohnen, können gemäß ihres Wohnbezirkes eine von drei Einrichtungen besuchen. Die Wohnortnähe ist dabei das wichtigste Einteilungskriterium.

Das Ressort Bildung & Wirtschaft teilt die Plätze für alle städtischen und kirchlichen Kindergärten im Stadtgebiet ein. Der bisherige Kriterienkatalog wurde nun überarbeitet und angepasst.

In welchen Kindergarten kann mein Kind? Diese Frage stellen sich Eltern schon zu einem frühen Zeitpunkt. Dabei können sie jedoch nicht völlig frei wählen, sondern nur Prioritäten vergeben. Die Einteilung erfolgt durch die Stadtverwaltung – und das sowohl für städtische wie auch kirchliche Einrichtungen. Die bisherige Rangfolge der Einteilungskriterien war nach Auffassung der Verwaltung allerdings nicht mehr zeitgemäß und wurde nun überarbeitet. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die evangelische Kirche künftig religiöse Schwerpunkte stärker in den Mittelpunkt ihrer pädagogischen Arbeit rücken wolle.

Seit Anfang September erfolgt die Platzvergabe nun nach festgelegten Wohnbezirken. Die Kinder werden dabei primär in einem dem Wohnort nahegelegenen Kindergarten eingeteilt. Sollten mehr Kinder einen Platz benötigen als freie zur Verfügung stehen, werden für die Einteilung weitere Kriterien herangezogen.

Die Einteilung auf die Kindergärten erfolgt anhand des Wohnortes und des sich daraus resultierenden Bezirkes.

Für Familien, die im Bereich der Innenstadt, Beuerlbach, Schießberg, Roter Buck sowie Sauerbrunnen leben, ist es entscheidend, ob sie ein kirchliches Profil wünschen. Mit dem Christuskindergarten, dem Evangelischen Familienzentrum Johanneskirche, dem Paul-Gerhardt-Kindergarten, dem Kindergarten St. Bonifatius sowie dem Kindergarten Zur Allerheiligsten Dreifaltigkeit gibt es mehrere Einrichtungen, die ein religiöses Profil besitzen. Im weiteren Verlauf gilt die Wohnortnähe als oberstes Einteilungskriterium, gefolgt von der Geschwisterkindregelung. So werden Kinder innerhalb eines Wohnbezirks der gleichen Kindertageseinrichtung zugeteilt. Sollte sich durch einen Umzug der Wohnbezirk ändern, hat das nachfolgende Kind keinen Anspruch darauf, den Kindergarten des Geschwisterkindes zu besuchen, sondern wird dem neuen Wohnbezirk zugeteilt. Als viertes Kriterium dient das Alter des Kindes. Sollten mehr Kinder einen Platz benötigen als freie zur Verfügung stehen, haben ältere Kinder gegenüber jüngeren einen vorrangigen Anspruch.

Die Übersicht über die Wohnbezirke gibt es hier zum Download:

(Erstellt am 28. Oktober 2022)