Bewilligungsbescheid

Geld für Sanierungsgebiet „Östliche Innenstadt“

Regierungspräsidentin Susanne Bay (links) übergab den Bewilligungsbescheid an Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer vor Ort auf dem Volksfestplatz.

Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer empfing diese Woche Regierungspräsidentin Susanne Bay in Crailsheim. Der Anlass ihres Besuchs war die Übergabe eines Bewilligungsbescheids für das Sanierungsgebiet „Östliche Innenstadt“ in Höhe von 700.000 Euro an.

„Wir sind überaus dankbar für die großzügige Förderung durch das Land Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland. Wie bereits in den vergangenen Jahren wurden wir auch dieses Mal bei unseren vielfältigen Maßnahmen gefördert. Die Unterstützung in Höhe von 700.000 Euro ermöglicht es uns, wichtige Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung und Belebung der Östlichen Innenstadt umzusetzen“, freute sich Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer. Und Regierungspräsidentin Susanne Bay ergänzte: „Mit dieser Förderung können wir einen nachhaltigen Impuls für die weitere Entwicklung der Östlichen Innenstadt in Crailsheim setzen.“

Erste Wohnbauprojekte stehen an
Es geht dabei nicht nur um benötigten Wohnraum, sondern auch um die Aufwertung des Gebiets rund um den Volksfestplatz in einer Größe von rund 25 Hektar als Freiraum- und Festfläche, betonte Oberbürgermeister Grimmer. Der erste Bauabschnitt auf dem Volksfestplatz wurde in Form eines neuen Kanalsystems jüngst fertiggestellt. Nach dem Fränkischen Volksfest im September folgt die Herstellung neuer Wegeverbindungen, bevor ein Jahr später mit der Neugestaltung des Platzes begonnen wird. Noch in diesem Jahr stehen dort die ersten Wohnbauprojekte an.
Regierungspräsidentin Susanne Bay zeigte sich beeindruckt von den Plänen: „Das Land Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium als Bewilligungsbehörde unterstützen diese für die Stadt Crailsheim wichtige Aufstockung der Finanzhilfen sehr gerne. So können wir einen nachhaltigen Impuls für die weitere Belebung der Östlichen Innenstadt setzen.“ Besonders förderwürdig sei das Sanierungsgebiet dabei, weil es wichtige Schwerpunkte wie „Maßnahmen zum Klimaschutz“, "Stärkung, Revitalisierung und Erhalt der Funktionsfähigkeit bestehender Zentren“ sowie „Aufwertung des öffentlichen Raumes“ und "Schaffung von Wohnraum" erfülle.

Info: Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Aufgabe, die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk zu förderrechtlichen Fragen städtebaulicher Vorhaben zu beraten und die Förderanträge zu beurteilen. Es ist zudem Bewilligungsstelle und prüft nach Abschluss der Maßnahmen die Abrechnungen der Kommunen.

(Erstellt am 28. Juli 2023)